Bürokratie Bio Bauern

Die Europäische Kommission plant eine spürbare Entlastung für Biolandwirte und Biolandwirtinnen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ein kürzlich vorgestelltes Vereinfachungspaket sieht vor, dass zertifizierte Bio-Betriebe künftig weniger bürokratische Auflagen erfüllen müssen. Ein Schritt, der die Leistung dieser nachhaltig wirtschaftenden Höfe stärker anerkennen soll. 

Hintergrund: Bio-Betriebe und die EU-Bio-Verordnung 

Bio-Betriebe in der EU unterliegen der strengen EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848, die einheitliche Standards für ökologische Produktion, Zertifizierung und Kennzeichnung vorschreibt. Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten und stellt den einzigen EU-weit gültigen Nachhaltigkeitsstandard für die Landwirtschaft dar.  

Bio-Betriebe werden dabei regelmäßig kontrolliert und erfüllen bereits umfassende ökologische und nachhaltige Anforderungen, die über viele Vorgaben für konventionelle Betriebe hinausgehen. Damit erfüllen sie in vielen Bereichen bereits heute weitreichende ökologische und nachhaltige Anforderungen. 

Anerkennung der Vorleistungen: Vorschlag der EU-Kommission 

Die EU-Kommission erkennt diese Vorleistungen nun ausdrücklich an. Im Rahmen eines neuen Vereinfachungspakets zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) schlägt die Kommission vor, dass Bio-Betriebe künftig automatisch als konform mit bestimmten GLÖZ-Bestimmungen gelten sollen. GLÖZ steht für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ und definiert Mindeststandards, die bisher für alle Betriebe – unabhängig von der Bewirtschaftungsform – gleichermaßen galten. 

Weniger Bürokratie für Bio-Bauern: Maßgeschneiderte Ansätze 

Die Vorschläge gehen zurück auf eine Empfehlung aus dem sogenannten „Strategischen Dialog“. Das ist ein hochrangiges Beratungsgremium, das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen wurde. Dort wurde ein differenzierter Ansatz angeregt, um bürokratische Anforderungen gezielt zu reduzieren – insbesondere für Betriebe, die bereits aktiv zur Nachhaltigkeit beitragen und durch EU-anerkannte Systeme zertifiziert sind. 

Hintergrund zu den GLÖZ-Standards 

Die GLÖZ-Standards sind neun Umwelt- und Klimastandards, die für den Erhalt von GAP-Förderungen eingehalten werden müssen. Sie betreffen u.a. den Schutz von Dauergrünland, Mooren, Feuchtgebieten und die Anlage von Pufferstreifen an Gewässern. Für 2024 gab es beispielsweise Ausnahmen und Anpassungen bei GLÖZ 8, die Mindestanteile nicht-produktiver Flächen betreffen. Diese gelten jedoch unabhängig von der neuen Regelung für Bio-Betriebe. 

Weitere GAP-Vereinfachungen in Aussicht 

Die EU-Kommission plant im Rahmen des aktuellen Vereinfachungspakets zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht nur Erleichterungen für Bio-Betriebe, sondern auch zahlreiche weitere Maßnahmen, um die GAP für Landwirte und Verwaltungen praxistauglicher und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken, ohne die Umweltziele der EU zu gefährden. 

Weniger Bürokratie für Landwirte: Was die EU-Vorschläge konkret bedeuten 

Automatische Anerkennung von Umweltauflagen 

Zertifizierte Bio-Betriebe sollen künftig automatisch als konform mit bestimmten Umweltstandards (GLÖZ) gelten: „Green by Definition“ („grün per Definition“). Das heißt, sie müssen nicht mehr gesondert nachweisen, dass sie diese Umweltauflagen erfüllen. Ihre Bio-Zertifizierung reicht dann als Nachweis aus. Zusätzliche Belege oder Kontrollen entfallen. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand. 

Weniger Vor-Ort-Kontrollen 

Durch den Einsatz von Satellitentechnik sollen Flächen digital überwacht werden. Damit sinkt die Zahl der Betriebskontrollen vor Ort um bis zu 50 %. Für Landwirte bedeutet das: weniger Kontrollbesuche, weniger Fehler durch frühzeitige Hinweise – und mehr Zeit für die praktische Arbeit. 

Anpassung bei Dauergrünland-Pflicht (GLÖZ 1) 

Betriebe, die aus wirtschaftlichen Gründen von Tierhaltung auf Ackerbau umgestellt haben, sollen nicht mehr gezwungen sein, Flächen zurück in Dauergrünland zu verwandeln. Diese Änderung schützt vor Einkommensverlusten und berücksichtigt Strukturwandel in der Landwirtschaft. 

Befreiung kleiner Betriebe von GLÖZ-Kontrollen 

Kleinbetriebe unter 10 Hektar sollen von bestimmten GLÖZ-Kontrollen ausgenommen werden. Das entlastet vor allem kleinere Erzeuger, ohne die Umweltziele der GAP zu gefährden. Denn diese bewirtschaften nur 9,6 % der gesamten förderfähigen Fläche. Wobei sie 65 % aller GAP-Empfänger ausmachen. 

Flexiblere Erfüllung der Brachlandvorgabe (GLÖZ 8) 

Statt 4 % der Ackerfläche stillzulegen, dürfen Betriebe künftig auch stickstoffbindende Pflanzen wie Erbsen oder Zwischenfrüchte anbauen – ohne Pflanzenschutzmittel. Damit kann die GLÖZ-8-Vorgabe ebenfalls erfüllt werden. Auch Öko-Regelungen können vereinfacht angepasst werden – eine einfache Mitteilung an die EU genügt. 

Wegfall bestimmter Aufzeichnungspflichten 

Maßnahmen zur Biodiversität oder zum Tierwohl müssen nicht mehr detailliert dokumentiert werden. Das bedeutet weniger Bürokratie, weniger Aufwand bei Kontrollen und mehr Fokus auf die eigentliche Arbeit auf dem Hof. 

Weniger Bürokratie für Bio-Bauern: Bedeutung und Ausblick 

Die EU-Kommission folgt mit ihrem Vorschlag Empfehlungen von Expertinnen und Experten, die einen maßgeschneiderten Ansatz für Betriebe fordern, die bereits aktiv zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen beitragen und zertifiziert sind. Die automatische Anerkennung der GLÖZ-Konformität für Bio-Betriebe soll den bürokratischen Aufwand reduziert und ein Anreiz für die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft schaffen. 

Anerkennung für Bio schafft Motivation und Entlastung 

Mit dem vorgeschlagenen Vereinfachungspaket sendet die EU-Kommission ein starkes Signal: Bio-Betriebe leisten mehr – und sollen dafür auch weniger bürokratisch belastet werden. Das schafft nicht nur Anerkennung und Motivation, sondern ermöglicht es den Landwirtinnen und Landwirten, sich stärker auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wie zum Beispiel nachhaltige Lebensmittelproduktion im Einklang mit Natur und Tierwohl. Die vorgeschlagenen Änderungen müssen nun zwar mit den Mitgliedstaaten noch abgestimmt werden – doch schon jetzt ist klar: Diese bürokratische Erleichterung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. 


Titelbild @ Wesley Tingey via Unsplash (Zugriff 11.06.2025)